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AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820 L |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 109 StVollzG, § 78a Abs 1 S 2 Nr 2 GVG
Rechtswegzuständigkeit: Sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für einen Antrag auf Entscheidung über die Fixierung eines Strafgefangenen - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2018, 17923
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
Auszug aus AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820
Ein Regelungsbedarf ist insoweit erst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (Az. 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16 - im Internet abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de) entstanden. - KG, 29.08.2007 - 2 Ws 66/07
Unterbringung: Zustimmung des Betreuers zu einer psychopharmakologischen …
Auszug aus AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820
§ 109 StVollzG wird daher in ständiger Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass alle zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlichen Antragsarten eröffnet sind, so z.B. auch Feststellungsklagen (KG, Beschluß vom 29.8. 2007 - 2 Ws 66/07 Vollz, NStZ-RR 2008, 92) und auch vorbeugende Unterlassungsklagen (…zu allem m.w.N.: BeckOK StrafvollzR, § 109 Rn. 5). - VG Berlin, 15.07.2014 - 24 M 182.14
Rechtswegzuständigkeit bei Bestehen einer abdrängenden Sonderzuweisung: …
Auszug aus AG Lübeck, 10.08.2018 - 150 XIV 1820
Eine vorherige Anhörung hätte den Zweck der richterlichen Entscheidung, die Wahrung der Grundrechte des Betroffenen, vereitelt (ähnlich bereits VG Berlin, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 24 M 182.14 -, juris, für den Fall der Anordnung einer richterlichen Durchsuchung).
- LG Kleve, 30.08.2018 - 4 T 181/18
Fixierung, Maßregelvollzug, Zuständigkeit
Sofern derzeit teilweise unter Hinweis auf den durch § 109 StVollzG gewährten umfassenden und lückenlosen Rechtsschutz bezüglich Maßnahmen im Strafvollzug gefordert wird, nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift die Zuständigkeit auch für den präventiven Rechtsschutz abzuleiten (vgl. LG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 5x StVK 1/17, BeckRS 2018, 17918; AG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 150 XIV 1820 L, BeckRS 2018, 17923, Rn 11), quasi als "Annexkompetenz", erscheint dies zwar denkbar, da dem Strafvollzugsgesetz der präventive Rechtsschutz nicht fremd ist, § 113 StVollzG. - LG Kleve, 07.09.2018 - 4 T 181/18
Gerichtliche Zuständigkeit für eine Fixierungsmaßnahme
Sofern derzeit teilweise unter Hinweis auf den durch § 109 StVollzG gewährten umfassenden und lückenlosen Rechtsschutz bezüglich Maßnahmen im Strafvollzug gefordert wird, nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift die Zuständigkeit auch für den präventiven Rechtsschutz abzuleiten (vgl. LG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 5x StVK 1/17, BeckRS 2018, 17918; AG Lübeck, Beschl. v. 10.08.2018, Az. 150 XIV 1820 L, BeckRS 2018, 17923, Rn 11), quasi als "Annexkompetenz", erscheint dies zwar denkbar, da dem Strafvollzugsgesetz der präventive Rechtsschutz nicht fremd ist, § 113 StVollzG.